Unsere Rechtsgebiete

Familienrecht

Das Familienrecht regelt alle familiären Angelegenheiten, die z. B mit der Geburt eines Kindes oder der Eheschließung beginnen. Aus Erfahrung raten wir, vor der Eheschließung, eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, da die Heirat weitreichende Rechtsfolgen auslöst, die den Eheschließenden oft nicht hinreichend oder gar nicht bekannt sind.

Wenn es zu einer Ehekrise oder gar zur Trennung kommt, ist die Erkenntnis über Trennungs- und Scheidungsfolgen oft dramatisch.

Vor einer Beratung, egal ob anlässlich der Heirat, Trennung oder Ehescheidung, empfehlen wir schon einmal, unser berühmtes „Scheidungsei“ (unter der Rubrik „downloads“) herunterzuladen.

Erbrecht

Das Erbrecht regelt, wem das Vermögen einer Person nach ihrem Tode zufällt und was mit diesem Vermögen zu geschehen hat, ggf. auch wer für Nachlassschulden haftet.

Wer sich nicht auf die gesetzlichen Folgen nach seinem Tod verlassen möchte, sorgt rechtzeitig vor.

Unerlässlich dabei ist eine erbrechtliche Beratung von einem Spezialisten. Wer sein Vermögen ordentlich nach seinem Tod geregelt wissen will, gibt für die Erstberatung sicher gern 190,- € zzgl. Mehrwertsteuer aus.

Gern helfen wir Ihnen bei der Formulierung Ihres Testaments und weiteren Fragen anlässlich des Todes und vertreten Sie in gerichtlichen Erbstreitigkeiten.

Weiterhin beraten und vertreten wir mittlerweile seit Jahrzehnten erfolgreich in folgenden Rechtsgebieten:

Strafrecht

Kontaktieren Sie uns, bevor Sie eine Aussage tätigen. Wir erläutern Ihnen gerne detailliert das weitere Vorgehen.

Wichtig ist, bis zum Vorliegen des Akteninhaltes, wobei nur ein Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragen kann, selbst keine Angaben zum vorgeworfenen Tatgeschehen zu machen.

Erst mittels des Akteninhaltes kann eine Verteidigungsstrategie aufgebaut werden.

Sollten sie selbst verletzt sein und in einem Strafprozess als Nebenkläger/in auftreten wollen bzw. einen Zeugenbeistand benötigen, können Sie sich auch vertrauensvoll an uns wenden.

Sozialrecht

Haben Sie beispielsweise einen Bescheid vom Jobcenter oder einer anderen Behörde erhalten, welcher nicht der Richtigkeit entspricht oder überprüft werden soll, beachten Sie bitte die Widerspruchsfrist und vereinbaren innerhalb dieser Frist einen Termin bei uns.

Zivilrecht

  • Vertragsrecht

Das Vertragsrecht ist im Wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und umfasst Verträge, wie Mietrecht, Werkvertragsrecht, Schenkung, Dienstvertrag,
Behandlungsvertrag etc.

Wir empfehlen für den Fall, dass Sie sich in vertraglichen Belangen beraten lassen wollen, die Übersendung des maßgeblichen Vertrages vorab, z. B. per Email, damit sich die Anwältin auf die Beratung vorbereiten kann.

  • unerlaubte Handlungen

Bei den unerlaubten Handlungen geht es im Wesentlichen um Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld. 

Einer der Hauptanwendungsfälle ist hier die Regulierung von Verkehrsunfällen.

Wir führen in diesem Zusammenhang die Korrespondenz mit Haftpflichtversicherungen und reichen für Sie Klage bei dem zuständigen Zivilgericht ein, wenn der Schadensersatzanspruch nicht oder nur teilweise erfüllt wird.

Selbstverständlich verteidigen wir Sie auch gegen unberechtigte Schadensersatzansprüche.

Zwangsvollstreckung und Forderungseinzug

Wenn Sie erfolgreich ein Urteil bei einem Gericht erstritten haben oder einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid haben und der Schuldner zahlt Ihnen das ausgeurteilte Geld nicht, ist es notwendig, die Zwangsvollstreckung einzuleiten.

Unsere Mitarbeiterinnen sind seit vielen Jahren durch unsere Praxis und Teilnahme an Seminaren in der Zwangsvollstreckung und dem Forderungseinzug geschult, so dass wir individuelle Lösungen finden können, wie Sie an Ihr Geld kommen können.

Wenden Sie sich für eine Vorbesprechung an unsere Mitarbeiterinnen Frau Zacharias oder Frau Lübke.

Wer hilft mir, wenn ich einen Anwalt nicht bezahlen kann?

In sehr vielen Fällen müssen Sie sich auch mit wenig Einkommen nicht scheuen, einen Anwalt oder eine Anwältin aufzusuchen.

Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen bzw. von staatlichen Leistungen leben, gibt es die Möglichkeit, für außergerichtliche Beratungen und den Schriftverkehr Beratungshilfe zu beantragen, für Familiensachen in gerichtlichen Verfahren Verfahrenskostenhilfe und für zivilrechtliche Streitigkeiten Prozesskostenhilfe.

Die Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe unterscheidet sich für die gerichtlichen Verfahren nur im Wortlaut, ist aber im Ergebnis dasselbe.

Wenn Sie eine schwere Straftat begangen haben, unter Betreuung stehen oder wenn sich eine besonders schwierige Sach- und Rechtslage ergibt, gibt es auch für Strafsachen staatliche Unterstützung in Form der Pflichtverteidigung.

Die Anträge für Beratungs-, Verfahrens- und Prozesskostenhilfe können Sie im Bereich downloads herunterladen. Sie können die Anträge aber auch mit unseren Mitarbeiterinnen ausfüllen. Auch hier haben wir die Anträge vorrätig.

Wenn für die außergerichtliche Interessenvertretung Beratungshilfe beantragt wird, wird von Ihnen nur eine Schutzgebühr in Höhe von 15,- € fällig.

Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe in Gerichtsverfahren wird bewilligt, wenn Sie zum einen kein eigenes ausreichendes Einkommen haben und zum anderen Ihre Prozesstätigkeit Erfolgsaussicht hat.